Gewerbegebiet Interfranken - Lärmschutz geht vor wirtschaftliche Interessen - Konsequenzen aus der Urteilsbegründung

PRESSEMITTEILUNG - Nicht nur die Fachinhalte zum Thema Lärmschutz und Erschließung, sondern auch die grundsätzliche Auslegung des Gebietes als Sondergebiet, die Vorgaben des Landesentwicklungsplanes.

PRESSEMITTEILUNG

Nun liegt die Urteilsbegründung vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof zur Normenkontrollklage und damit die Ablehnung für den Bebauungsplan Nr.2 für das Sondergebiet für Logistik Interfranken vor. Aus der Urteilsbegründung wird klar, wie stark politisch die Ausweisung des Gewerbegebiets vorangetrieben wurde. "Auf Luftschlössern aufgebaute Träume einiger weniger Lokalpolitiker sind mit dem Urteil wohl hoffentlich in sich zusammengestürzt", so Martin Stümpfig.

Nicht nur die Fachinhalte zum Thema Lärmschutz und Erschließung, sondern auch die grundsätzliche Auslegung des Gebietes als Sondergebiet, die Vorgaben des Landesentwicklungsplanes, die Einhaltung der Naturschutzauflagen und einiges mehr wurden vom VGH klar abgelehnt. Somit ist keine Rechtsgrundlage gegeben, ein Gewerbegebiet mitten auf die oft zitierte grüne Wiese zu setzen.

Bereits im November letzten Jahres habe ich persönlich die Entscheidung des Gerichts begrüßt. Die nun vorliegende Urteilsbegründung deckt sich mit meinen Kenntnissen zum Thema Lärmschutz und meinen im Verfahren im Jahr 2010 geäußerten Bedenken und übertrifft in der Deutlichkeit sogar meine Erwartungen.

"Über die Planungen im Bereich Erschließung und Lärmschutz war ich, als die Unterlagen uns im Jahr 2010 vorlagen, entsetzt. Im Rahmen der Behandlung der Einwendungen wurde alle Bedenken vom Zweckverband und meiner Gemeinde Feuchtwangen vom Tisch gewischt und wir als "reine Verhinderer" verhöhnt. Aus meiner beruflichen Tätigkeit als Umweltingenieur wusste ich, dass bei Lärmberechnungen stets der schlechteste Fall unterstellt wird. Diese "worst-case" Betrachtung wurde aber im Fall Interfranken bewusst nicht angewendet um Kosten für Lärmschutz zu sparen. Die Verkehrszahlen wurden geschönt und es wurde nach dem Motto verfahren, "Wir bauen erst mal ohne Lärmschutz und machen dann nur das Nötigste, wenn die Grenzwerte überschritten werden". 

Für Stümpfig stellt sich die Frage: "Wurden hier politisch Vorgaben gemacht, die kein Planer in eine rechtssichere Planung umsetzen konnte?" Der Schutz der Anwohner vor Lärm fiel gegenüber den wirtschaftlichen Interessen der Planer von Interfranken unter den Tisch. "Ich bin sehr froh, dass das Gericht nun klargestellt hat, "šSo nicht"™ und den Schutz der Anwohner garantiert," so Stümpfig. Lärmschutz verursacht hohe Kosten, doch der Schutz der Anwohner geht vor wirtschaftliche und politischen Interessen.

Von Anfang an haben wir eine Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger, der Verbände und aller politischen Parteien gefordert, so hätte man rund 7 Millionen an Steuergeldern sparen können, die für Planungen und Grunderwerb bereits ausgegeben wurden. Alternativen wurden nie ernsthaft gesucht. Vielmehr sollte das Projekt "ohne Wenn und Aber" durchgepeitscht werden.

"Ich appelliere nun an die Vernunft der Verantwortlichen im Zweckverband und der Kreisräte des Landkreises, das Urteil anzunehmen und nun einen echten Schlussstrich zu ziehen. Jetzt gilt es den Zweckverband neu auszurichten und in Zusammenarbeit mit der Bevölkerung und allen politischen Gruppierungen neue positive, nachhaltige Projekte zu fördern. Das Projekt LEADER ist ein guter Start.


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